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  • Überbrückungsrenten
  • Umhüllende Vorsorgeeinrichtung
  • Umlageverfahren
  • Umsatzabgabe
  • Umsetzungsrisiko
  • Umwandlungssatz
  • Unterdeckung

Temporäre Renten, die zwischen der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt werden. Je nach Reglement ist der Bezug auch in Kapitalform möglich.

Vorsorgeeinrichtung, deren Reglement Vorsorgeleistungen erbringt, welche die minimalen Bedingungen gemäss BVG übersteigen. Die gesetzlich minimalen BVG-Leistungen werden von den effektiven Vorsorgeleistungen umhüllt.

Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass aus ihm die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. Die AHV wird u.a. nach diesem Verfahren geführt.

(Stempelsteuer). Steuer auf dem Umsatz von Wertpapieren, die von Wertschriftenhändlern erhoben und dem Bund abgeliefert wird. Schweizerische Pensionskassen haben die Umsatzabgebe zu bezahlen, ausländische nicht.

Das Umsetzungsrisiko beinhaltet die Möglichkeit, dass die operative Vermögensbewirtschaftung derart von der Anlagestrategie abweicht, dass die effektiven Resultate vom Anlageleitbild völlig abgekoppelt sind.

Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben (im Beitragsprimat), das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworben hat, in eine Altersrente umgewandelt wird. Der Mindestumwandlungssatz wird vom Bundesrat festgelegt.

Eine Unterdeckung liegt vor, wenn das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital am Bilanzstichtag nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist.