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  • Versicherter Lohn
  • Versicherungsgericht
  • Versicherungstechnische Grundlagen
  • Volatilität
  • Vorbezug
  • Vorsorge
  • Vorsorgeausweis
  • Vorsorgeeinrichtung
  • Vorsorgefall
  • Vorsorgegrad

(Substanzwerte) Aktien mit stetigem Geschäftsverlauf und stabiler Gewinnentwicklung in der Vergangenheit. Diese Unternehmen betätigen sich in langfristig attraktiven Geschäftsfeldern, und die finanzielle Entwicklung ist verlässlich prognostizierbar.

Als Venture Capital (Risiko- oder Wagniskapital) bezeichnet man die Finanzierung junger Firmen auf ihrem Weg von der Gründung bis zum Börsengang oder Verkauf. Die Finanzierung erfolgt mittels Aktienkapital und nicht durch Bankkredite.

Um den durch die Pensionskasse versicherten Lohn zu berechnen, nehmen Sie den jährlichen AHV-Bruttolohn (inkl. 13.) und ziehen den Koordinationsabzug ab. Bei Teilzeitangestellten wird der Koordinationsabzug anteilsmässig berücksichtigt.

Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben, entscheidet. Im Kanton St. Gallen ist dies das kantonale Versicherungsgericht.

Die Berechnungen der Verpflichtungen der Pensionskassen basieren auf biometrischen Grundlagen, also beispielsweise der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder verheiratet zu sein. Diese Wahrscheinlichkeiten werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre erstellt werden. Das Zusammenstellen aller Wahrscheinlichkeiten inklusive den sich daraus ergebenden Barwerten zur Berechnung von Pensionsverpflichtungen wird mit "technische Grundlagen" bezeichnet.

Die technischen Grundlagen müssen regelmässig erneuert werden, da beispielsweise die Sterbe- und die Invalidierungswahrscheinlichkeiten nicht konstant sind, sondern sich verändern. Die fortlaufende Erhöhung der Lebenserwartung der letzten Jahrzehnte ist ein bekanntes Beispiel dafür, aber auch die mitunter nach konjunktureller Entwicklung oder aufgrund gesetzlicher Veränderung tieferen oder höheren Invalidierungswahrscheinlichkeiten.

Grundlagen für die versicherungstechnische Bilanz des Pensionskassenexperten. Es handelt sich dabei um Wahrscheinlichkeitswerte für demographische Risikoelemente wie Sterblichkeit, Invalidität, Heirat, Anzahl Kinder, Geschlecht. Die am häufigsten angewendeten Grundlagen sind EVK 2015, VZ 2015, BVG 2015, sowie kassenspezifische Grundlagen bei grossen Pensionskassen.

Der technische Zinssatz der ProPublic beträgt 3,00%. Es handelt sich dabei um einen rechnerischen Zins. Er findet vor allem bei der Verzinsung der Deckungskapitalien der laufenden Renten Anwendung und bildet dadurch eine wichtige Berechnungsgrundlage des Umwandlungssatzes. Hinweise auf den korrekten technischen Zins geben die Fachrichtlinien FRP4.

Statistisches Mass für die Kursschwankungen eines Portfolios oder eines Finanz-Instrumentes während eines bestimmten Zeitraumes. Die Volatilität wird meist in Prozent pro Jahr angegeben (-> Risiko oder -> Standardabweichung). Je höher die Volatilität einer Aktie, desto grösser die Chancen, aber auch das Risiko.

Bezug des Sparguthabens vor dem Altersrücktritt. Er ist nur zur Wohneigentumsförderung und im Rahmen einer Scheidung (gerichtlich angeordnet) zulässig.

Vorkehrung für das Alter, für Hinterlassene und für den Invaliditätsfall, die auf dem Drei-Säulen-Konzept basiert.

Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über persönliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie deren konkrete Höhe z.B. Pensionskassenausweis, AHV-Ausweis.

Eigenständige Rechtsform für Schweizer Pensionskassen in der Form einer Stiftung, einer Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts.

Als Vorsorgefall gilt das Erreichen des Pensionsalters, die Invalidität oder der Tod. 

Der Vorsorgegrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Rententotal der ersten und zweiten Säule und dem Bruttoeinkommen. Der Vorsorgegrad kann individuell oder für ein bestimmtes Kollektiv ermittelt werden.