Überbrückungsrente

Der Versicherte kann das Sparkonto bei der Pensionierung als Kapital auszahlen oder als Rentenerhöhung verwenden.

Wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin eine Vereinbarung mit ProPublic für die Überbrückungsrente abgeschlossen hat, kann die versicherte Person ein Sparkonto zur Finanzierung einer Überbrückungsrente äufnen.

Die jährlichen Sparbeiträge betragen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 44. Altersjahres bis längstens zur Vollendung des 63. Altersjahres 3% des versicherten Lohns und werden je zur Hälfte vom Versicherten und vom Arbeitgeber geleistet. Der versicherte Lohn wird dabei begrenzt auf das jeweils gültige UVG-Maximum.

Die Sparbeiträge werden jeweils am Ende des Kalenderjahres ohne Zins gutgeschrieben. Der Zinsfuss für die Verzinsung des Sparkontos entspricht dem Mindestzinssatz gemäss BVG.