Vorsorgepläne - Sparpläne
Mit dem monatlichen Sparbeitrag wird das persönliche Altersguthaben aufgebaut. Durch die entsprechende Wahl des Sparplanes kann der Versicherte seine Sparbeiträge wählen und somit die Höhe seines Altersguthabens selber beeinflussen.
Die versicherte Person hat innerhalb des gewählten Vorsorgeplanes des Arbeitgebers die Möglichkeit, den Sparplan (Plus, Basis oder Minus (ausser Eco) zu wählen. Dieser Sparplan kann jährlich fürs folgende Kalenderjahr geändert werden. Dies muss bis am 31. Oktober schriftlich (mittels Formular auf der Webseite) der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Eintritte erfolgen in den Sparplan Basis.