Revisionsstellen

Die statutarische Kontrollstelle besteht aus drei Revisoren und zwei Ersatzmitglieder, die Genossenschafter sein müssen. Ihr kommen die in Art. 907 ff OR umschriebenen Be-fugnisse und Pflichten zu. Revisoren, welche während der Amtszeit ausscheiden, werden durch Ersatzmitglieder ersetzt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt jeweils am 1. Juli.

Die gesetzliche Kontrollstelle gemäss BVG prüft jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlagen der Kasse. Sie wird vom Verwaltungsrat jährlich gewählt. Die Mitglieder der statutarischen und der gesetzlichen Kontrollstelle sind namentlich im Jahresbericht aufgeführt.

Prüfung

Die gesetzliche Kontrollstelle organisiert die jährliche Revision zusammen mit der statutarischen Kontrollstelle. Diese Prüfung wird durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle tatkräftig unterstützt. Die Ergebnisse der jährlichen Prüfung werden anlässlich einer Schlussbesprechung zusammen mit dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Geschäftsführer präsentiert.

Der Revisionsbericht, der auch im Jahresbericht abgedruckt ist, wird dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht und der Delegiertenversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Anschliessend wird der Jahresbericht samt DV-Protokoll und Revisionsbericht der Ost-schweizer Stiftungsaufsicht zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.