Heirat
Der Arbeitgeber meldet der Pro Public die Heirat. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt. Die Höhe der Freizügigkeitsleistung wird per zivilem Heiratsdatum festgehalten.
Weshalb wird die Freizügigkeitsleistung per Heirat berechnet? Im Scheidungsfall wird für jeden Ehegatten gesondert ermittelt, um wie viel die Freizügigkeitsleistung bei seiner Pensionskasse während der Dauer der Ehe angewachsen ist. Am Zuwachs der Freizügigkeitsleistung während der Ehedauer wird der andere Partner in der Regel zur Hälfte beteiligt.
Eintragung Lebenspartnerschaft
Unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten hat die oder der von der versicherten Person, von der Alters- oder Invalidenrentnerin bzw. vom Alters- oder Invalidenrentners bezeichnete Lebenspartnerin oder Lebenspartner unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts Anspruch auf eine Lebenspartnerrente in der Höhe der Ehegattenrente, sofern die Voraussetzungen gemäss Vorsorgereglement Art. 14 zutreffen.
Die Anmeldung der Lebenspartnerrente muss schriftlich per Post (mittels Formular auf der Webseite) der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.