Heirat/Eintragung Partnerschaft

Der Arbeitgeber meldet der ProPublic die Heirat bzw. die Eintragung einer Partnerschaft. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt. Anschliessend wird die Höhe der Freizügigkeitsleistung per zivilem Heiratsdatum festgehalten. Selbstverständlich kann das Ereignis auch vom Versicherten direkt der Pro Public schriftlich mitgeteilt werden.

Weshalb wird die Freizügigkeitsleistung per Heirat berechnet? Im Scheidungsfall wird für jeden Ehegatten gesondert ermittelt, um wie viel die Freizügigkeitsleistung bei seiner Pensionskasse während der Dauer der Ehe angewachsen ist. Am Zuwachs der Freizügigkeitsleistung während der Ehedauer wird der andere Partner in der Regel zur Hälfte beteiligt.