Vorsorgeleistungen
ProPublic erbringt die folgenden Leistungen:
- Altersleistungen
Altersrente, Alterskapital (Art. 10 Reglement)
Überbrückungsrente (Art. 7 Reglement)
Kinderrenten (Art. 10 Reglement) - Invalidenleistungen
Invalidenrente (Art. 12 Reglement)
Kinderrenten (Art. 12 Reglement) - Hinterlassenenleistungen
Ehepartnerrente (Art. 13 Reglement)
Lebenspartnerrente (Art. 14 Reglement)
Todesfallkapital (Art. 15 Reglement)
Waisenrenten (Art. 16 Reglement) - Austrittsleistungen (Art. 18 Reglement)
Der Versicherte erhält jährlich einen Vorsorgeausweis, aus dem das Sparguthaben, der versicherte Lohn, die Beiträge, die versicherten Leistungen sowie die Austrittsleistung ersichtlich sind. Die Kasse informiert die Versicherten jährlich in geeigneter Form über ihre Organisation und Finanzierung sowie über die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Delegiertenversammlung.
Der Verwaltungsrat passt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse die laufenden Renten der Teuerung an. Die Kasse erläutert in ihrer Jahresrechnung oder in ihrem Jahresbericht die entsprechenden Beschlüsse.