Beiträge
Mit dem monatlichen Sparbeitrag wird das persönliche Altersguthaben aufgebaut. Zu diesem leistet der Arbeitgeber ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Hinzu kommt die Verzinsung des Altersguthabens. Zudem werden Risikobeiträge für die Finanzierung von Invaliden- und Hinterlassenenleistungen erhoben. Verwaltungskostenbeiträge und Beiträge für den Sicherheitsfonds zahlt der Arbeitgeber an die ProPublic.
Berechnung und Verwendung der Beiträge
Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres müssen Versicherte monatlich einen Risikobeitrag in die Pensionskasse einzahlen und so einen Lohnausfall bei Invalidität (Risikoleistungen) versichern.
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres kommt ein Sparbeitrag dazu. Damit wird das persönliche Altersguthaben gebildet, aus dem später die Altersleistung bezogen wird. Wird vor dem Eintritt eines Leistungsfalles die ProPublic verlassen, wird das Altersguthaben in der Regel an die neue Pensionskasse überwiesen (Freizügigkeitsfall).
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die Kasse und dauert solange ein Lohn oder Lohnersatz (Taggeld etc.) von mindestens 80% ausgerichtet wird, längstens aber bis zum Austritt aus der Kasse bzw. bis zum Erreichen des Rücktrittsalters (65). Bei Unfall, Krankheit, Mutterschaftsurlaub gemäss Art. 329f OR oder Militärdienst besteht die Beitragspflicht, solange der Lohn oder eine Lohnersatzleistung ausgerichtet wird. Bei einer Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohns (freiwillig auf Antrag des Versicherten) gemäss Art. 4 Ziff. 5 Reglement (ab Alter 58) entrichtet der Versicherte auf dem fiktiv versicherten Lohn auch die Beiträge des Arbeitgebers.
Die Beitragsbefreiung bei Invalidität beginnt bei Anspruchsbeginn auf eine Invalidenrente der Kasse. Sie dauert, solange der Anspruch auf eine Invalidenrente der Kasse besteht, längstens jedoch bis zum ordentlichen Rücktrittsalter. Massgebend sind der versicherte Lohn bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit sowie der Anspruch auf eine Invalidenrente der Kasse. Ab Beginn der Beitragsbefreiung entsprechen die Sparbeiträge dem Sparplan Basis.