Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Sie prüft die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nimmt Einsicht in die jährliche Be-richterstattung der Vorsorgeeinrichtung, in die Berichte der Revisionsstelle und des Ex-perten für berufliche Vorsorge. Sie trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln. Zudem ist sie beratend tätig, indem sie Rechtsauskünfte erteilt und für verschiedene Geschäftsvorgänge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung Vorprüfungen anbietet.

Zuständig für die ProPublic ist die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, 9000 St. Gallen. Für ihre Tätigkeit stellt sie Gebühren in Rechnung.