Rente oder Kapital
Sie haben die Wahl, sich bei Pensionierung das Kapital (oder einen Teil davon) auszahlen zu lassen oder eine Rente auf Lebenszeit zu beziehen. Diese wichtige Entscheidung sollte wohlüberlegt sein. Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt. Wenn Sie sich für eine monatliche Rente entscheiden, müssen Sie nichts unternehmen. Wird das Sparguthaben vollständig als Alterskapital bezogen, so muss auch ein allfällig vorhandenes Sparkapital zur Finanzierung einer Überbrückungsrente (Vorsorgereglement Art. 6) als Kapital bezogen werden. Der „Antrag auf Alterskapital“ sollte vor der geplanten Pensionierung der Geschäftsstelle eingereicht werden. Bei Verheirateten ist die Unterschrift des Ehegatten erforderlich; diese muss amtlich beglaubigt sein, bei nichtverheirateten Personen muss einen Zivilstandsnachweis eingereicht werden.