Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Sie prüft die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nimmt Einsicht in die jährliche Be-richterstattung der Vorsorgeeinrichtung, in die Berichte der Revisionsstelle und des Ex-perten für berufliche Vorsorge. Sie trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln. Zu-dem ist sie beratend tätig, indem sie Rechtsauskünfte erteilt und für verschiedene Ge-schäftsvorgänge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung Vorprüfungen anbietet.

Zuständig für die ProPublic ist die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, 9000 St. Gallen. Für ihre Tätigkeit stellt sie Gebühren in Rechnung.