Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der ProPublic. Sie zählt 28 Delegierte und setzt sich paritätisch zusammen aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitneh-mer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind wie folgt vertreten: je 12 aktiv versicherte Perso-nen und je 2 Altersrentner. Als Ersatzdelegierte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden je 3 aktiv versicherte Personen und je 1 Altersrentner bestimmt. Bei der Erstellung der Wahllisten ist auf eine angemessene Vertretung nach Regionen und Grösse der An-schlusspartner zu achten. Die Delegierten sowie die Ersatzdelegierten werden auf eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Juli. Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht als Delegierte oder Ersatzdelegierte wählbar.

Die Mitglieder der Delegiertenversammlung sind namentlich im Jahresbericht aufgeführt.

Der Delegiertenversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

  • Genehmigung und Änderung der Statuten
  • Festlegung:
    • technische Grundlagen
    • technischer Zinssatz
    • teilweise oder ganze Rückdeckung
    • Finanzierungssystem
    • Genehmigung und Änderung des Vorsorgereglements
  • Wahl des Verwaltungsrats und seines Präsidenten
  • Wahl der statutarischen Kontrollstelle
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung des Verwaltungsrats
  • Auflösung oder Umwandlung der Kasse sowie Anschluss an eine andere Einrichtung der beruflichen Vorsorge
  • Beschlussfassung über alle anderen Geschäfte, die der Delegiertenversammlung gemäss Gesetz oder Statuten vorbehalten sind.

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen die Delegierten sowie die Ersatzdelegierten durch Urabstimmung. Diese Bestimmung kann ausschliesslich durch Urabstimmung geändert werden.

Eine Wiederwahl der Vertreter der aktiv versicherten Personen ist bis zum 63. Altersjahr, jene der Altersrentner bis zum 70. Altersjahr zulässig. Scheidet ein Delegierter während der Amtszeit aus, so tritt für den Rest derselben ein Ersatzdelegierter ein. Wird das Ar-beitsverhältnis einer versicherten Person aufgelöst, so scheidet sie gleichzeitig aus der Delegiertenversammlung aus.

Die Delegiertenversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Beschlussfas-sung bei Abstimmungen und Wahlen ist in den Statuten geregelt. Eine ausserordentli-che Delegiertenversammlung kann vom Verwaltungsrat oder von der statutarischen Kon-trollstelle nach Bedarf einberufen werden, wenn dies mindestens zehn Delegierte ver-langen. Weitere Versammlungen sind bei Bedarf möglich.