Versicherungsexperte

Grundsätzliches

Der unabhängige, vom BVG vorgeschriebene Experte für berufliche Vorsorge (auch Pensionskassenexperte) erstellt jährlich ein versicherungstechnisches Gutachten. Ergibt die Prüfung einen Fehlbetrag, so sind die Beiträge zu erhöhen oder die Leistungen ein-schliesslich der laufenden Renten nach vorgängiger Absprache mit der Aufsichtsbehörde herabzusetzen. Im Weiteren steht er dem Verwaltungsrat und der Geschäftsstelle in sämtlichen versicherungsrelevanten Fragen als Berater zur Verfügung. Er nimmt am jährlichen Workshop des Verwaltungsrates als Teilnehmer und bei Bedarf als Referent teil.

Der Experte für berufliche Vorsorge wird  jährlich vom Verwaltungsrat gewählt. Er ist namentlich im Jahresbericht aufgeführt.

Versicherungstechnischer Bericht

Für den versicherungstechnischen Bericht liefert die Geschäftsstelle die notwendigen Daten. Die Ergebnisse werden anlässlich einer Verwaltungsratssitzung präsentiert und zur Kenntnis genommen. Der Bericht bildet auch Bestandteil bei der Einreichung des Jahresberichtes an die Stiftungsaufsicht.