Versicherte Personen
In die ProPublic aufgenommen werden Mitarbeitende von vertraglich angeschlossenen Gemeinden und Organisationen, sofern die neu zu versichernde Person ein Jahressalär von mehr als CHF 22'050 erzielt.
Weitere Aufnahmekriterien:
- Der Eintritt erfolgt jeweils per 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
- Die Versicherung endet mit der Vollendung des 65. Altersjahres, kann aber bis Vollendung des 70. Altersjahres beitragsfrei aufgeschoben werden (Art. 12 Reglement)
- Befristete Arbeitsverhältnisse von bis zu drei Monaten können nicht versichert werden (Art. 2 Reglement)
- Nicht versichert werden zudem Personen, die im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder zu mindestens 70 Prozent invalid sind
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu überprüfen, ob die gesetzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei der ProPublic verantwortlich.