Verzinsung

Der Verwaltungsrat legt für das laufende Kalenderjahr einen Mutationszinssatz für die Verzinsung der unterjährigen Mutationen (z. B. Austritte, Altersrücktritte) fest. Der definitive Zinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben für das laufende Kalenderjahr wird im 4. Quartal bestimmt (Vorsorgereglement 2024).