A

  • Aktiven
  • Aktives Management
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  • Altersgutschrift
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  • Anlagestiftung
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  • Annualisierung
  • Antizyklisch
  • Anschlussvertrag
  • Asset Allocation
  • Asset Allocation strategisch
  • Asset Allocation taktisch
  • Auffangeinrichtung
  • Aufsichtsbehörde
  • Auskunftspflicht
  • Austritt
  • Austrittsleistung
  • Autonome Vorsorgeeinrichtung

In der Bilanz aufgeführte Vermögenswerte der Pensionskasse

Das Ziel des aktiven Managements besteht in der Erzielung einer Performance, welche über dem angestrebten Zielindex (-> Benchmark) liegt. Dies wiederum setzt voraus, dass die Portfoliozusammensetzung (-> Asset Allocation) vom vereinbarten Vergleichsindex abweicht. Insofern steht die risikobereinigte (-> risikoadjustierte) aktive Rendite, verstanden als Differenz zwischen risikoadjustierter Portfolio- und Benchmarkrendite, im Mittelpunkt des aktiven Portfolio Managements.

Der Alpha-Faktor (α) bezeichnet in der Finanzmarkttheorie das Mass für eine risikoadjustierte Überrendite (positives Alpha) oder eine Minderrendite (negatives Alpha) einer Anlage, gegenüber einem Vergleichswert (->Benchmark). Der Alpha-Faktor entspricht damit dem Teil der Rendite, der von der Marktrendite unabhängig ist. Der Alpha-Faktor stellt eine gängige Messgrösse für die Beurteilung von aktiven Managern dar. 

Summe der Altersgutschriften mit Zins. Im Beitragsprimat relevant.

Nach Alter abgestufter Prozentsatz des versicherten bzw. koordinierten Lohnes.

Beim Erreichen des Rentenalters fällige Leistung. Sie kann in Form einer Rente oder als Kapital – ganz oder teilweise – ausgerichtet werden.

Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von privaten oder institutionellen Anlegern zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. Die Anlage des Fondsvermögens erfolgt je nach der Art des Fonds in Wertschriften (Obligationen, Aktien usw.), Geldmarktinstrumenten und/oder in Liegenschaften. 

Durch den Anlageausschuss erlassene Richtlinie, die bei der Anlage eines Vermögens nach den Erfordernissen der Sicherheit, Risikoverteilung, Werterhaltung, Gewinnerzielung und Rendite aufgestellt werden. Das Anlagereglement wird durch den Verwaltungsrat genehmigt.

Einrichtung, welche das Vermögen von mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwaltet.

Jährliche Aufwendung für Verzinsung und Tilgungsrate einer bestimmten Kapitalschuld. Bei jährlich gleichbleibenden Annuitäten erhöht sich die Tilgung um die eingesparten Zinsen auf dem bereits zurück-bezahlten Kapital (kumulative Tilgung).

Annualisierung bezeichnet die Umrechnung von statistischen Grössen (wie Gesamtrendite, Risiko) auf eine Periode von einem Jahr. Dadurch werden Vergleiche vereinfacht.

Ein antizyklisches Anlageverhalten ist eine Spekulation gegen den herrschenden Trend an der Börse.

Hat ein Arbeitgeber keine eigene Vorsorgeeinrichtung, schliesst er sich mit einem Anschlussvertrag einer Sammelstiftung oder einer Gemeinschaftseinrichtung an. Der Anschlussvertrag umschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und regelt Dauer, Kündigung und Auflösungsmodalitäten. Bisher wurde der Anschlussvertrag bei der ProPublic Versicherungsvertrag genannt. Die ProPublic ist eine Gemeinschaftseinrichtung.

Zusammenstellung eines Portfolios nach Anlagekategorien (Aktien, Obligationen, Geldmarkt, Immobilien, Hypotheken usw.) und nach Ländern, Branchen und Währungen. Die Asset Allocation orientiert sich an der Risikofähigkeit der Pensionskasse und der Sollrendite.

Langfristige Anlagepolitik, welche nur sporadisch verändert wird. Meist ist vorgängig eine Asset and Liability Studie notwendig, welche die Risikofähigkeit der Kasse zeigt.

Kurzfristige Anlagepolitik, welche Spielraum zum Handeln aufgrund aktueller Ereignisse ermöglicht. Die Auswirkungen der taktischen Allokation zeigen sich in der Über- oder Untergewichtung innerhalb von Bandbreiten gegenüber der strategischen Allokation.

Die Auffangeinrichtung ist eine gesamtschweizerische Vorsorgeeinrichtung mit regionalen Zweigstellen in der Form einer paritätisch verwalteten Stiftung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmenden nicht bei einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung versichern lassen können oder wollen. Ein freiwilliger Anschluss ist ebenfalls möglich. Auch müssen ihr jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die anderweitig nicht platziert werden können.

Die unter der Oberaufsicht des Bundes stehende Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgeschrieben. Sie genehmigt die Jahresrechnung und Reglemente und erlässt Verfügungen und Weisungen, insbesondere betreffend Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der Pensionskasse willkürlich handeln. Bei der ProPublic ist dies die Ostschweizerische BVG- und Stiftungsaufsicht.

Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Alter, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw..

Vorzeitiges Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis einer Pensionskasse, ohne dass ein Vorsorgefall eingetreten ist. Für die Risiken Tod und Invalidität bleibt der Arbeitnehmer währen 30 Tagen nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen PK versichert. Beginnt ein Arbeitnehmer vor Ablauf eines Monats ein neues Arbeitsverhältnis, so ist die neue PK zuständig.

Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Vorsorgeeinrichtung austritt; auch Freizügigkeitsleistung genannt.

Vorsorgeeinrichtung, welche die Risiken Alter, Tod und Invalidität selber trägt, ohne Rückversicherung.