K

  • Kapitaldeckungsverfahren
  • Kapitalleistungen Altersbezug
  • Kapitalmarkt
  • Kapitaloption
  • KGV
  • Kontrollstelle
  • Koordinationsabzug
  • Korrelation
  • Kumulative Effekten
  • Kursschwankungsreserve

Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Vorsorgeleistungen planmässig vorfinanziert. Man geht vom Grundsatz aus, dass jede Generation die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst äufnet. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.

Bei der Alterspensionierung kann das Sparguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Ein Kapitalbezug muss der ProPublic mindestens 1 Jahr vor der Alterspensionierung schriftlich mitgeteilt werden. Innerhalb dieser Frist kann die Mitteilung nicht mehr widerrufen werden.

Teilmarkt des Finanzmarktes. Umfasst den Handel mit langfristigen Finanzierungsmitteln, die schuld- oder beteiligungsrechtlichen Charakter haben können.

Die Kapitaloption beinhaltet die Wahlmöglichkeit zwischen Altersrente oder ganzem bzw. teilweisem Kapitalbezug. Gemäss BVG besteht ein Anspruch auf mindestens 25% der BVG-Austrittsleistung in Kapitalform. Das Ausmass des Kapitalbezugs und die genauen Bedingungen können von Kasse zu Kasse verschieden sein und sind in den jeweiligen Reglementen festgehalten.

siehe P/E-Ratio

Die Kontrollstelle ist eine vom Gesetz vorgeschriebene juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird. Siehe unter Revisionsbericht.

Betrag, welcher vom AHV-Bruttolohn (massgebenden Lohn) abgezogen wird, um den versicherten Lohn zu berechnen. Der Abzug dient der Koordination zwischen der 1. und 2. Säule. Das jeweilige Reglement legt die Höhe des Koordinationsbetrages fest. Er kann fix oder variabel sein.

Die Korrelation bzw. der Korrelationskoeffizient dient als statistisches Mass für den Zusammenhang zweier Grössen bzw. Anlagen. Der Wertebereich ist zwischen -1 und +1 normiert. Je näher der Korrelationskoeffizient bei +1 liegt, desto stärker hängt die Entwicklung der beiden betrachteten Anlagen zusammen und desto kleiner ist der -> Diversifikationseffekt der Kombination dieser beiden Anlagen.

Bei den kumulativen Effekten handelt es sich um die Fähigkeit des Portfolio Managers, diejenigen Anlagesegmente überzugewichten, in denen er gleichzeitig auch eine Outperformance gegenüber dem Teilindex generiert.

Schwankungsreserve zum Ausgleich von Wertverlusten auf den Wertschriftenanlagen. Die notwendige Höhe dieser Wertschwankungsreserve wird im Anlagereglement festgehalten und ist abhängig von der strategischen und taktischen Allokation.