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  • Deckungsgrad
  • Deckungskapital
  • Derivative Finanzanlagen
  • Destinatär
  • Devestition
  • Devisen
  • Direkte Vermögensverwaltungskosten
  • Discounted-Cashflow-Methode (DCF)
  • Diskontierungssatz
  • Diskontsatz
  • Diversifikation
  • Drei-Säulen-Konzept
  • Duration
  • Durchführbarkeitserklärung
  • Durchschnittlich investiertes Kapital
  • Durchschnittliche Jahresrendite

Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis des effektiv vorhandenen Vermögens zum versicherungs-technisch notwendigen Vorsorgevermögen. Bei einem Deckungsgrad von unter 100% wird von einer Unterdeckung gesprochen.

Im Vergleich zum versicherungstechnischen Deckungsgrad (offizieller Deckungsgrad) liegt der ökonomische Deckungsgrad tiefer, weil in diesem Fall das den laufenden Renten zugrundeliegende Kapital mit einem risikofreien Zinssatz berechnet wird. Diese Methode entspricht eher der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.

Das versicherungstechnisch notwendige Deckungskapital wird vom Pensionskassen-Experten ermittelt und entspricht dem zur Finanzierung der versicherten Leistungen geäufneten Kapital. 

Der Sammelbegriff «derivative Finanzanlagen» (oder «Derivate») umfasst sämtliche Anlageinstrumente, deren Wert vom Preis eines zugrundeliegenden Basiswertes (Zinsen, Währungen) oder Vermögenswertes (Obligationen, Aktien, Gold) abgeleitet wird. Zu den Derivaten zählen Optionen, (Zins-, Aktien-, Indexoptionen) sowie Termingeschäfte (sog. Futures, Forward Rate Agreements, Swaps). Derivate Finanzinstrumente eignen sich sowohl zur Absicherung von bestehenden Vermögenswerten als auch für den spekulativen Einsatz. 

Versichertes Mitglied einer Pensionskasse. Dabei kann es sich sowohl um einen aktiv Versicherten als auch um einen Rentenbeziehenden handeln.

Verkauf von Finanzanlagen in Form von Obligationen, Aktien, Devisen etc..

Forderungen und Guthaben in fremder Währung.

Kosten, die durch den Vermögensverwalter direkt in Rechnung gestellt werden.

Bei der Discounted-Cashflow-Methode (DCF) wird der aktuelle Marktwert einer Liegenschaft durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag diskontierten, abgezinsten Nettoerträge bestimmt. Letztere werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert.

Zinssatz, welcher zur Diskontierung von zukünftigen Zahlungsströmen verwendet wird. Die Diskontsätze setzen sich in der Regel aus einem Basissatz und Risikozuschlägen zusammen.

Zinssatz, zu dem die Notenbank Wechsel der Geschäftsbanken ankauft. Eine Änderung des Diskontsatzes durch die Notenbank wird in der Regel als Signal für eine Zinsänderung (oder als eine Bestätigung) angesehen.

Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlagekategorien und/oder Anlagemärkte. Die moderne Finanzmarkttheorie wie auch praktische Erfahrungen zeigen, dass Diversifikation zu einer Verringerung von Anlagerisiken beiträgt. Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken vermindert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das Gesamtrisiko des Marktes trägt. Durch internationale Anlagestreuung lässt sich das Anlagerisiko weiter verringern. 

Die soziale Sicherheit im Alter, bei Invalidität und im Todesfall beruht in der Schweiz auf drei Säulen:

Die 1. Säule ist die staatliche Grundversicherung (AHV/eidgenössische IV). Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind darin ab dem 17. Altersjahr versichert. Sie erbringt im Vorsorgefall (Altersrücktritt, Invalidität oder Todesfall) staatliche Grundleistungen, welche existenzsichernd sein sollten.

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie ergänzt die staatliche Grundvorsorge. Ihre Leistungen sollen so hoch sein, dass nach einem Vorsorgefall zusammen mit der staatlichen Grundvorsorge die Lebenshaltung in angemessener Weise weiter geführt werden kann.

Die 3. Säule, auch Selbstvorsorge genannt, ist das private Sparen. Es ergänzt die Vorsorge der 1. und 2. Säule bis zum persönlichen Wunschbedarf. In bestimmtem Umfang können Beiträge an die Selbstvorsorge von den Steuern abgesetzt werden (= gebundene Selbstvorsorge).

Die durchschnittliche Kapitalbindung einer festverzinslichen Anlage (bspw. Obligationen, Darlehen) oder eines Portfolios festverzinslicher Anlagen wird in Jahren gemessen und mit ("Macaulay") Duration bezeichnet. Einflussfaktoren sind dabei neben der Restlaufzeit die Couponzahlungen, welche die Duration verkürzen. Die Duration ist auch ein Mass für das Zinsänderungsrisiko, wobei hier meist die (einheitenfreie) "Modified" Duration verwendet wird. Für (kleine) Zinsänderungen gilt, dass bei einer modified Duration von x und einer Zinserhöhung von 1% der Wert der Anlage um x% sinkt. Bei einer couponlosen Obligation (Zerobond) entspricht die Duration genau der Restlaufzeit.

Für eine Scheidung (Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft) muss in der Regel beim betreffenden Gericht zusätzlich zur Scheidungskonvention (Vereinbarung) eine Durchführbarkeitserklärung eingereicht werden. Mit dieser bestätigt die Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) die Höhe der Freizügigkeitsleistung per Scheidungstermin und die Möglichkeit (Durchführbarkeit) einer Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des Ehepartners (eingetragenen Partners). 

Das durchschnittlich investierte Kapital einer Periode entspricht dem Anfangskapital zuzüglich der zeitgewichteten (taggewichteten) Kapitalflüsse des entsprechenden Zeitraumes.

Die durchschnittliche jährliche Wertveränderung eines Vermögens in Prozent wird anhand des folgenden Beispiels erklärt:

Die Wertentwicklung eines Portfolios über die Laufzeit von 3 Jahren beträgt: 1. Jahr: +5%; 2. Jahr: -3%; 3. Jahr: +11%. Die kumulierte Rendite über die ganze Laufzeit beträgt: (1 + 0,05) x (1 - 0,03) x (1 + 0,11) - 1 = 0,1305 = 13,05%

Die durchschnittliche jährliche Rendite wird schliesslich aus der entsprechenden Wurzel der kumulierten Rendite gewonnen (dritte Wurzel aus 1,1305 = 4,17%).