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  • Halbautonome Pensionskasse
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  • Hedge Fund
  • Hedging
  • High-yield Bond
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Die halbautonome Vorsorgeeinrichtung überträgt versicherungstechnische Risiken (meistens Langlebigkeit, Invalidität und Tod) auf eine Versicherungsgesellschaft. Das Anlagerisiko trägt die Vorsorgeeinrichtung selbst, d.h. sie tätigt die Kapitalanlage in eigener Verantwortung.

Person, die eine halbe Invalidenrente bezieht, weil ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist.

Kind, bei dem nur der Elternteil verstorben ist, der versichert war.

Hedge Funds sind Investmentfonds, die bezüglich ihrer Anlagepolitik sehr geringen gesetzlichen oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Sie streben unter Verwendung sämtlicher Anlageformen möglichst hohe absolute Erträge an. Sie gehen dazu spezielle Risiken ein, die nach den Einschätzungen des Managers sehr gut entschädigt werden sollten. Der Begriff Hedge Fund umfasst fünf verschiedene Handelsstrategien (Relative Value, Long/Short Equity, Event Driven, Global Macro, CTA).

Unter Hedging wird die Absicherung gegen Verluste beispielsweise aus Kurs- oder Währungsrisiken verstanden. Als Hedge-Instrumente eignen sich insbesondere Futures und Optionen.

Obligationen, die wegen der schlechteren Finanzkraft ihres Emittenten eine tiefere Bonität aufweisen. Als Ausgleich für das grössere Risiko werfen solche Bonds höhere Renditen ab.

Personen, die beim Tod des Versicherten (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben. Umfasst sind Witwe, Witwer, eingetragene Partner, geschiedene Ehegatten, Waisen und Partner/Partnerinnen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Forderung, die durch ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht sichergestellt ist.