O

  • Obligation
  • Offene Kasse
  • Option
  • Optionsanleihe
  • Outsourcing
  • Over the Counter (OTC)

Als Wertpapier ausgestaltete Schuldverpflichtung mit festem, gelegentlich auch veränderlichem periodisch anfallendem Zins und festgelegter Laufzeit. Wird kein Coupon ausgerichtet, so spricht man von einem Zero-Bond.

Eine Vorsorgeeinrichtung bilanziert nach dem Prinzip der offenen Kasse, wenn sie künftige Neuzugänge von Versicherten berücksichtigt.

Ein handelbares Recht, aber nicht Verpflichtung, zu einem im Voraus bestimmten Preis und in einer im Voraus bestimmten Frist einen Werttitel zu kaufen oder zu verkaufen. Call-Option: Recht zu kaufen. Put-Option: Recht zu verkaufen.

Anleihensobligation mit Optionsschein. Der Optionsschein kann vom Titel (der Obligation) getrennt und während einer bestimmten Frist zu einem im Voraus festgelegten Preis - je nach den Anteilsbedingungen - in Aktien oder Partizipationsscheine umgetauscht werden.

Auftragsvergabe an externe Anbieter von (Finanz-)Dienstleistungen. 

Amerikanische Bezeichnung für den ausserbörslichen (ausserhalb der «traditionellen» Börse) Handel mit Wertpapieren (= über den Ladentisch bzw. den Bankschalter). Der sehr bedeutende Over the counter-Markt umfasst vor allem den über den Telefonverkehr laufenden Handel mit Wertpapieren (v.a. in Aktien).